Ticket-AGB
Stand: 28. Oktober 2026 · Version 2026-10-28
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ticketbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“) für die Veranstaltung „Round Table Charity-Nights 2026“ am 20.11.2026 (20 – 2 Uhr) in der Veranstaltungsstätte „Das Ehrlich“, Am Markt 3, 37671 Höxter (nachfolgend „Veranstaltung“), die über diese Website geschlossen werden, sowie für den Besuch der Veranstaltung.
(2) „Kunde“ ist, wer Tickets bestellt. „Gast“ ist, wer mit einem Ticket an der Veranstaltung teilnimmt – der Kunde selbst oder eine Person, an die der Kunde ein Ticket weitergegeben hat (§ 8 Abs. 4). Der Kunde hat Gäste, an die er Tickets weitergibt, auf die Regelungen zum Besuch der Veranstaltung (§§ 8 bis 14) hinzuweisen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(4) Werden – sofern angeboten – Tickets an der Abendkasse erworben, gelten diese AGB mit Ausnahme der Regelungen zum Online-Bestellvorgang (§§ 3 bis 6) entsprechend, sofern an der Abendkasse durch Aushang auf sie hingewiesen wird.
§ 2 Veranstalter und Vertragspartner
(1) Veranstalter und Vertragspartner des Kunden ist Freunde und Förderer des Round Table Höxter-Holzminden e.V., Albaxer Straße 12, 37671 Höxter, E-Mail: kontakt@rt150-charity.de, Telefon: 01523 3573683 (nachfolgend „Veranstalter“). Weitere Angaben enthält das Impressum.
(2) Die Betreiberin bzw. der Betreiber der Veranstaltungsstätte „Das Ehrlich“ und der Weihnachtspäckchenkonvoi (WPK) sind nicht Vertragspartner des Ticketvertrags. Soweit Speisen und Getränke auf der Veranstaltung von der Betreiberin bzw. dem Betreiber der Veranstaltungsstätte verkauft werden, kommt ein Vertrag hierüber ausschließlich mit dieser bzw. diesem zustande.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tickets auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Bestellvorgang umfasst folgende technische Schritte:
- Der Kunde wählt die gewünschte Anzahl an Tickets (höchstens 10 Tickets pro Bestellung) und gelangt zur Kasse.
- An der Kasse gibt der Kunde seinen Namen und seine E-Mail-Adresse ein und bestätigt durch Setzen eines Häkchens, dass er diese AGB akzeptiert.
- Vor Abgabe der Bestellung werden die Veranstaltung, die Anzahl der Tickets, der Gesamtpreis und die eingegebenen Daten in einer Zusammenfassung angezeigt.
- Durch Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.
- Anschließend wird der Kunde auf die Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters SumUp weitergeleitet und schließt dort die Zahlung ab.
- Nach erfolgreicher Zahlung zeigt die Zahlungsseite eine Bestätigung an, von der aus der Kunde zur Website zurückkehren kann. Sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung gegenüber dem Veranstalter bestätigt hat, erhält der Kunde die Tickets per E-Mail – unabhängig davon, ob er zur Website zurückkehrt; kehrt er zurück, werden ihm die Tickets zudem auf der Bestätigungsseite angezeigt.
(3) Bis zum Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde seine Eingaben jederzeit in den Eingabefeldern prüfen und berichtigen oder den Bestellvorgang durch Verlassen der Seite abbrechen. Auf der Zahlungsseite von SumUp kann der Kunde den Vorgang abbrechen, indem er die Zahlung nicht ausführt und die Seite verlässt; in diesem Fall gilt Absatz 5.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt nach erfolgreicher Zahlung durch Bereitstellung der Tickets auf der Bestätigungsseite oder durch Zusendung der Bestellbestätigung mit den Tickets per E-Mail – je nachdem, was zuerst geschieht.
(5) Der Kunde ist an sein Angebot bis zum Ablauf der Reservierungsfrist (§ 4 Abs. 3) gebunden. Hat er die Zahlung innerhalb dieser Frist abgeschlossen, bleibt er bis zur Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister gebunden, längstens jedoch bis zum Beginn der Veranstaltung. Schließt der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der Reservierungsfrist ab, bricht er sie ab oder schlägt sie fehl, erlischt sein Angebot; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.
(6) Kann eine Bestellung ausnahmsweise nicht angenommen werden (z. B. weil das Ticketkontingent aus technischen Gründen bereits erschöpft ist oder weil eine Zahlung erst nach Ablauf der Reservierungsfrist bestätigt wird und keine Tickets mehr verfügbar sind), informiert der Veranstalter den Kunden unverzüglich und erstattet einen bereits gezahlten Betrag unverzüglich über das verwendete Zahlungsmittel.
(7) Vertragssprache ist Deutsch.
(8) Der Veranstalter speichert die Bestelldaten. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann der Kunde zudem jederzeit unter /agb abrufen, ausdrucken und speichern. Die Bestelldaten sind außerdem über den persönlichen Ticket-Link in der Bestellbestätigung abrufbar, bis sie nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht werden.
§ 4 Preise und Reservierung
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebene Ticketpreis. Alle Preise sind Endpreise (Gesamtpreise) einschließlich einer etwa anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Versandkosten sowie Service-, Vorverkaufs-, System- oder Zahlungsgebühren fallen nicht an. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Veranstalter.
(3) Mit dem Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ werden die bestellten Tickets für 30 Minuten für den Kunden reserviert. Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, verfällt die Reservierung und die Tickets werden wieder freigegeben.
(4) Tickets werden nur in begrenzter Anzahl angeboten. Der Online-Verkauf endet zu dem auf der Website angegebenen Zeitpunkt oder sobald alle Tickets verkauft sind.
§ 5 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister SumUp (SumUp Limited, Dublin, Irland). Es stehen die Zahlungsarten zur Verfügung, die zu Beginn des Bestellvorgangs auf der Website angegeben und auf der Zahlungsseite von SumUp angezeigt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
(2) Der Gesamtpreis ist im Rahmen des Bestellvorgangs im Voraus zu zahlen. Tickets werden erst nach erfolgreicher Zahlung ausgestellt.
(3) Für die Nutzung einzelner Zahlungsdienste (z. B. Apple Pay oder Google Pay) können ergänzend deren Nutzungsbedingungen gelten.
(4) Wird eine Zahlung nachträglich zurückgebucht (z. B. durch eine Rückbelastung der Kartenzahlung), ohne dass der Kunde hierzu berechtigt ist, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
§ 6 Ticketversand und Ticketverlust
(1) Tickets werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt: auf der Bestätigungsseite bzw. der persönlichen Ticketseite des Kunden und per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Jedes Ticket enthält einen individuellen QR-Code. Ein Postversand findet nicht statt.
(2) Der Versand erfolgt in der Regel unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung. Der Kunde ist für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse verantwortlich. Erhält er die Bestellbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden – spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung –, prüft er bitte seinen Spam-Ordner und wendet sich an kontakt@rt150-charity.de.
(3) Der Kunde kann seine Tickets ausdrucken oder auf einem Smartphone vorzeigen. Der QR-Code muss vollständig und gut lesbar sein.
(4) Der Kunde hat seine Tickets und den persönlichen Ticket-Link vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und darf sie nicht öffentlich zugänglich machen (z. B. in sozialen Netzwerken). Die Tickets sind nicht personalisiert; beim Einlass wird nur die Gültigkeit des QR-Codes geprüft, nicht die Identität der vorzeigenden Person (§ 8 Abs. 2).
(5) Geht ein Ticket verloren, sendet der Veranstalter die Tickets auf Anfrage erneut zu. Der Kunde kann sie außerdem unter /ticket-abrufen mit Bestellnummer und E-Mail-Adresse selbst erneut abrufen. Ein bereits entwertetes Ticket wird nicht ersetzt, es sei denn, der Veranstalter hat die Entwertung zu vertreten.
§ 7 Kein Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht beim Erwerb von Tickets kein Widerrufsrecht zu. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht. Das ist bei Tickets für die Veranstaltung am 20.11.2026 der Fall.
(2) Jede Bestellung ist daher nach Vertragsschluss verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Eine Rückgabe oder Erstattung von Tickets ist ausgeschlossen, soweit nicht § 13 (Absage, Verlegung) oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Das gilt auch, wenn der Gast die Veranstaltung nicht besucht, etwa wegen Krankheit.
§ 8 Gültigkeit, Einlass und Weitergabe von Tickets
(1) Jedes Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Einlass zur Veranstaltung.
(2) Beim Einlass wird der QR-Code gescannt und das Ticket entwertet. Ein bereits entwertetes Ticket berechtigt nicht zum Einlass. Werden mehrere Exemplare (z. B. Kopien oder Screenshots) desselben Tickets vorgelegt, erhält nur die Person Einlass, die das Ticket zuerst vorlegt.
(3) Verlässt ein Gast die Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass. Der Veranstalter kann einen Wiedereinlass gestatten, z. B. gegen Vorzeigen eines beim Einlass ausgegebenen Einlassbands oder Stempels.
(4) Der Kunde darf Tickets privat an Dritte weitergeben, z. B. an Freunde oder Familienangehörige. Untersagt sind
- der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets,
- der Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem vom Kunden gezahlten Ticketpreis sowie
- das Anbieten von Tickets über Auktions- oder Ticket-Zweitmarktplattformen zu einem höheren Preis als dem vom Kunden gezahlten Ticketpreis.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets, die entgegen Absatz 4 angeboten oder weiterveräußert wurden, zu sperren und dem Inhaber den Einlass zu verweigern.
(6) Durch die Weitergabe eines Tickets ändert sich der Vertragspartner des Veranstalters nicht; Erstattungen (§ 13) erfolgen an den Kunden.
§ 9 Jugendschutz und Altersnachweis
(1) Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet.
(2) Alkoholische Getränke werden nur nach Maßgabe des Jugendschutzgesetzes abgegeben: Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein sowie Mischungen damit nur an Personen ab 16 Jahren; Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke – auch Mischgetränke wie Longdrinks – nur an Personen ab 18 Jahren (§ 9 JuSchG). Tabakwaren, E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen deren Konsum gestattet werden (§ 10 JuSchG).
(3) Jeder Gast hat einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, das Alter in Zweifelsfällen zu prüfen (§ 2 Abs. 2 JuSchG). Kopien oder Fotos von Ausweisen werden nicht akzeptiert. Ohne gültigen Altersnachweis kann der Einlass oder die Abgabe alkoholischer Getränke verweigert werden.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Tickets nur für Personen zu erwerben bzw. an Personen weiterzugeben, die die Altersvoraussetzungen erfüllen. Wird einem Gast der Einlass verweigert, weil er die Altersvoraussetzungen nicht erfüllt oder keinen gültigen Altersnachweis vorlegt, oder muss ein Gast die Veranstaltung aus Gründen des Jugendschutzes vorzeitig verlassen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
§ 10 Hausrecht, Einlasskontrolle und Verhalten
(1) Der Veranstalter und die Betreiberin bzw. der Betreiber der Veranstaltungsstätte üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Einlass- und Sicherheitspersonals sowie des Personals der Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten. Ergänzend gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.
(2) Zur Sicherheit aller Gäste können beim Einlass Taschen- und Personenkontrollen durch geeignetes Personal durchgeführt werden; das gilt auch für mitgebrachte Päckchen. Wer die Kontrolle verweigert, kann vom Einlass ausgeschlossen werden.
(3) Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere Waffen und gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände, Betäubungsmittel, Glasbehälter, mitgebrachte Getränke sowie Tiere (ausgenommen Assistenzhunde). Päckchen für den WPK (§ 12) dürfen mitgebracht werden.
(4) Der Veranstalter kann Personen den Einlass verweigern oder sie der Veranstaltung verweisen, insbesondere wenn sie
- erkennbar stark alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen,
- andere Gäste oder das Personal gefährden, belästigen, bedrohen, beleidigen oder diskriminieren,
- gegen das Jugendschutzgesetz, diese AGB oder die Hausordnung verstoßen oder
- die Einlasskontrolle verweigern.
Niemandem wird aus einem in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Grund der Einlass verweigert; gesetzliche Altersgrenzen (§ 9) bleiben unberührt.
(5) Wird einem Gast aus einem von ihm zu vertretenden Grund der Einlass verweigert oder wird er aus einem solchen Grund der Veranstaltung verwiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
(6) Auf der Veranstaltung kann es zu hohen Lautstärkepegeln sowie zu Licht- und Nebeleffekten kommen. Der Veranstalter empfiehlt, bei Bedarf Gehörschutz zu tragen.
(7) Gäste haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen können auf der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen, um die Veranstaltung zu dokumentieren und über sie sowie über die Charity-Aktion zu berichten, z. B. auf dieser Website und in den Social-Media-Auftritten des Veranstalters. Dabei können Gäste, in erster Linie als Teil des Publikums, erkennbar sein. Gezielte Porträtaufnahmen einzelner Gäste werden nur mit deren Einverständnis veröffentlicht.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung, zur Rechtsgrundlage und zum Widerspruchsrecht enthält die Datenschutzerklärung. Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies den Fotografierenden oder dem Einlasspersonal mitteilen oder der Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, jederzeit per E-Mail an kontakt@rt150-charity.de widersprechen.
(3) Gäste dürfen für private Zwecke fotografieren und filmen und haben dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste zu achten. Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken sowie Ton- oder Videomitschnitte des Musikprogramms zur Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
§ 12 Päckchen-Aktion und Charity-Hinweis
(1) Gäste, die zur Veranstaltung ein Päckchen für den Weihnachtspäckchenkonvoi (WPK) mitbringen und beim Veranstalter abgeben, erhalten einen Gutschein für ein Freigetränk aus dem regulären Getränkeangebot. Je Gast wird höchstens ein Gutschein ausgegeben, auch bei Abgabe mehrerer Päckchen.
(2) Die Päckchen sollen den aktuellen Packhinweisen des WPK entsprechen, die unter https://weihnachtspaeckchenkonvoi.de/ (öffnet in neuem Tab) abrufbar sind. Der Veranstalter kann Päckchen zurückweisen, die offensichtlich nicht den Packhinweisen entsprechen oder unzulässige oder gefährliche Inhalte enthalten; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf das Freigetränk.
(3) Die Aktion ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters und gilt, solange der Vorrat reicht. Der Ticketpreis bleibt von ihr unberührt. Ein Anspruch auf Barauszahlung, Umtausch oder Übertragung des Freigetränks bzw. Gutscheins besteht nicht; Gutscheine gelten nur am Veranstaltungsabend. Alkoholische Getränke werden nur unter Beachtung von § 9 ausgegeben.
(4) Abgegebene Päckchen werden zur Weiterleitung an den WPK übergeben; eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für Päckchen stellt der Veranstalter nicht aus.
(5) Der Ticketpreis ist das Entgelt für den Eintritt zur Veranstaltung und keine Spende; eine Zuwendungsbestätigung wird hierfür nicht ausgestellt. Dem WPK kommen die Gewinne aus dem Getränkeverkauf auf der Veranstaltung zugute; nähere Informationen zur Charity-Aktion enthält die Website.
§ 13 Absage, Verlegung und Änderungen
(1) Wird die Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter dem Kunden den gezahlten Ticketpreis in voller Höhe. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage, über das bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel. Ist eine Erstattung über dieses Zahlungsmittel nicht möglich (z. B. weil der Zahlungsdienstleister Erstattungen nur innerhalb einer bestimmten Frist nach der Zahlung zulässt), überweist der Veranstalter den Betrag auf ein Konto, das der Kunde ihm auf Anfrage mitteilt; in diesem Fall erfolgt die Erstattung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kontoverbindung. Einer Rückgabe der Tickets bedarf es nicht.
(2) Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin oder an einen anderen Ort verlegt, bleiben die Tickets für die verlegte Veranstaltung gültig. Der Kunde kann stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn er dies dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verlegung, spätestens jedoch bis zum Beginn der verlegten Veranstaltung, per E-Mail an kontakt@rt150-charity.de mitteilt. Die Erstattung erfolgt entsprechend Absatz 1.
(3) Änderungen des Programms (z. B. ein Wechsel der DJs), geringfügige Änderungen des zeitlichen Ablaufs (z. B. eine Verschiebung von Beginn oder Ende) und sonstige unwesentliche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe von Tickets, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind.
(4) Wird die Veranstaltung nach ihrem Beginn abgebrochen, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Veranstalter informiert über eine Absage oder Verlegung per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse und auf der Website.
(6) Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 14.
§ 14 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitglieder, Helferinnen und Helfer sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Fragen und Beschwerden richtet der Kunde bitte an kontakt@rt150-charity.de.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(3) Änderungen dieser AGB gelten nicht für bereits geschlossene Verträge; für diese bleibt die bei Vertragsschluss akzeptierte Fassung maßgeblich.
